Abrechnung

Gesetzliche Krankenkassen

Seit dem 01. April 2017 gelten neue Richtlinien für Psychotherapie für die gesetzlichen Krankenkassen. Damit hat jeder Versicherte das Recht auf einen Erstkontakt, Psychotherapeutische Sprechstunde genannt. In dieser Sprechstunde wird dem Patienten die Möglichkeit gegeben, über seine Symptomatik zu sprechen und gemeinsam wird überlegt, ob eine Psychotherapie oder ein anderes Beratungs- oder Hilfsangebot angemessen erscheint.

Das Wahrnehmen einer solchen psychotherapeutischen Sprechstunde bedeutet jedoch nicht automatisch, dass damit auch ein Platz für Psychotherapie in meiner Praxis verbunden ist. Es kann sein, dass ich zu dem jeweiligen Zeitpunkt keinen Behandlungsplatz anbieten kann und Sie damit mit Wartezeiten auf eine ambulante psychotherapeutische Behandlung zu rechnen haben. Die Termine für die Sprechstunde werden meist kurzfristig zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass die Sprechstunde nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erfolgt. Hierfür steht Ihnen folgende telefonische Sprechzeit zur Verfügung: Donnerstag, 10.00 – 11:45 Uhr.

Wenn dann eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis beginnen kann, übernehmen im Allgemeinen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung für Kinder und Jugendliche.

Das Verfahren dazu ist für die Versicherten recht einfach und unkompliziert, generell läuft es wie im Folgenden beschrieben:

  • zu einem vereinbarten Ersttermin bringen Sie die Versichertenkarte Ihres Kindes mit
  • es stehen Ihnen und Ihrem Kind zunächst vier bis sechs probatorische Sitzungen zu, in welchen die Diagnostik erfolgt und Sie und Ihr Kind schauen können, ob sie sich bei mir wohl fühlen und eine Vertrauensbasis vorhanden ist
  • nach Ablauf der probatorischen Sitzungen, wird dann ein Antrag auf ambulante Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Dafür ist ein sog. Konsiliarbericht von dem behandelnden Kinder- oder Hausarzt ggf. Psychiater erforderlich (die notwendigen Formulare erhalten Sie von mir)

 

Private Krankenkasse

Die privaten Krankenkassen und Beihilfen übernehmen im Allgemeinen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. 

Dafür ist es erforderlich, dass Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle über die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung informieren und die notwendigen Formulare beantragen.

Über die genauen Abläufe informiere ich Sie sehr gerne und stehe Ihnen unterstützend zur Verfügung.

 

Selbstzahler

Falls Sie selbst die Kosten für eine ambulante Psychotherapie tragen möchten, freue ich mich ebenfalls über eine Kontaktaufnahme.

Für weitere Fragen oder Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie dabei, dass Termine generell nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung erfolgen können. Falls Sie außerhalb meiner persönlichen Telefonsprechzeit anrufen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

Meine telefonische Sprechzeit ist: Donnerstag 10.00 - 11.45 Uhr